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   BSG, 17.11.1987 - 5b RJ 10/87   

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BSG, 17.11.1987 - 5b RJ 10/87 (https://dejure.org/1987,9566)
BSG, Entscheidung vom 17.11.1987 - 5b RJ 10/87 (https://dejure.org/1987,9566)
BSG, Entscheidung vom 17. November 1987 - 5b RJ 10/87 (https://dejure.org/1987,9566)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Urteil - Vorinstanz - Rente - Berufsunfähigkeit - Facharbeiter - Kaufhausdetektiv

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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 30.09.1987 - 5b RJ 20/86

    Verweisungstätigkeit - Angelernter Arbeiter - Anlernberuf - Lohntarif

    Auszug aus BSG, 17.11.1987 - 5b RJ 10/87
    Sollte der Kläger aufgrund der somit noch notwendigen Fest- ".stellungen zur sogenannten gesetzlichen Lohnhälfte und zum bisherigen Beruf gleiehwohl auf einen sonstigen Ausbildungsberuf bzw auf eine "echte" Anlerntätigkeit iS des vom BSG entwickelten Mehrstufenschemas zumUtbar verweisbar sein, so wird das LSG bei der diesbezüglichen Prüfung insbesbndere die Entscheidungen des erkennenden Senats vom 9. September 1986 (SozR 2200 5 1246 Nr. 139) und vom 30. September 1987 (5b RJ 20/86 mwN, ebenfalls zur Veröffentlichung bestimmt) zu beachten haben.

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 30. September 1987 aaO betont hat, kann es für die Zumutbarkeit einer Verweisungstätigkeit im Sinne von 5 12M6 Abs. 2 Satz 2 BVD nicht auf die tarifliche Bezeichnung "angelernte Arbeitnehmer" ankommen, wenn sich aus der nach dem Lohntarif erforderlichen "Anlernzeit" ergibt, daß es sich um Tätigkeiten handelt, die nach der vom BSG in ständiger Rechtsprechung vorgenommenen Berufsgruppeneinteilung nicht der Berufsgruppe der sonstigen Ausbildungsberufe - kurz: Anlernberufe zugeordnet werden können (vgl hierzu auch -.

  • LSG Hessen, 14.12.2012 - L 5 R 361/10

    Erneute Befristung einer Erwerbsminderungsrente nach Ablauf der neunjährigen

    Als Facharbeiter muss sich der Kläger nach den vom Bundessozialgericht entwickelten Grundsätzen zur Verwertung seines Restleistungsvermögens sozial zumutbar auf all diejenigen Tätigkeiten verweisen lassen, die zu den Facharbeiterberufen und den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen gehören oder die eine echte betriebliche Ausbildung von wenigstens 3 Monaten Dauer erfordern, wenn er dazu gesundheitlich im Stande und beruflich fähig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG vom 15. Februar 1979 - 5 RJ 112/77 = SozR 2200 § 1246 Nr. 57; BSG vom 17. November 1987 - 5b RJ 10/87 = SozR 2200 § 1246 Nr. 152 - jeweils m. w. N.).
  • BSG, 15.11.1988 - 11a RA 20/87

    Urteilsspruch - Entscheidungsgründe

    Zu dem durch eine Bezugnahme auf vorinstanzliche Entscheidungen, Akten oder andere Unterlagen nicht ersetzbaren Mindestinhalt der Entscheidungsgründe gehört die ausreichende Angabe der angewandten Rechtsnormen und der für erfüllt bzw nicht gegeben erachteten Tatbestandsmerkmale sowie der dafür ausschlaggebend gewesenen tatsächlichen und rechtlichen Gründe (vgl BSG SozR 1500 § 136 Nr. 8; SozR 2200 § 1246 Nr. 152).
  • BSG, 21.08.2017 - B 10 EG 1/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Zum Mindestinhalt eines Urteils, der durch eine Bezugnahme auf vorinstanzliche Entscheidungen, Akten ua Unterlagen nicht ersetzt werden kann, gehört danach die Angabe der angewandten Rechtsnormen und der für erfüllt bzw nicht gegeben erachteten Tatbestandsmerkmale sowie der dafür ausschlaggebend gewesenen tatsächlichen und rechtlichen Gründe (vgl BSG SozR 1500 § 136 Nr. 8 und 10; SozR 2200 § 1246 Nr. 152 sowie BSG SGb 1998, 13) .
  • BSG, 15.11.1989 - 5a RKn 13/87

    Verweisbarkeit eines Hauers

    Nach dem im Hinblick auf die Verweisungsmöglichkeiten vom BSG entwickelten Mehrstufenschema muß bei dem Beruf eines Facharbeiters, wie hier der Tätigkeit als Hauer, eine Verweisung auf die darunter befindliche Gruppe mit dem Leitberuf des anerkannten Angelernten und auf solche Berufstätigkeiten, die wegen der qualitativen Anforderungen den Anlerntätigkeiten gleichstehen, in Kauf genommen werden (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 152).

    Dies rechtfertigt es, den Versicherten mit dem Leitberuf eines Facharbeiters auf diese Tätigkeit zu verweisen; denn entscheidend für die Frage, ob ein Facharbeiter auf eine ungelernte Tätigkeit oder auf eine Anlerntätigkeit zumutbar verwiesen werden kann, sind die Qualitätsmerkmale der Verweisungstätigkeit (BSGE 38, 153, 155; SozR 2200 § 1246 Nr. 152).

  • LSG Hessen, 21.11.2017 - L 2 R 356/14
    Dies alles kann jedoch dahingestellt bleiben, denn selbst wenn die Klägerin der Gruppe der Facharbeiter zuzuordnen ist, muss sie sich im Sinne des Mehrstufenschemas nach den vom Bundessozialgericht entwickelten Grundsätzen zur Verwertung ihres Restleistungsvermögens sozial zumutbar auf all diejenigen Tätigkeiten verweisen lassen, die zu den Facharbeiterberufen und den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen gehören oder die eine echte betriebliche Ausbildung von wenigstens drei Monaten Dauer erfordern, wenn sie dazu gesundheitlich im Stande und beruflich fähig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG, Urteile vom 15. Februar 1979, 5 RJ 112/77 u. vom 17. November 1987, 5b RJ 10/87).
  • LSG Hessen, 10.10.2017 - L 2 R 117/15

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Denn ein Facharbeiter muss sich im Sinne des Mehrstufenschemas nach den vom Bundessozialgericht entwickelten Grundsätzen zur Verwertung seines Restleistungsvermögens sozial zumutbar auf all diejenigen Tätigkeiten verweisen lassen, die zu den Facharbeiterberufen und den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen gehören oder die eine echte betriebliche Ausbildung von wenigstens drei Monaten Dauer erfordern, wenn er dazu gesundheitlich im Stande und beruflich fähig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG, Urteile vom 15. Februar 1979, 5 RJ 112/77 u. vom 17. November 1987, 5b RJ 10/87).
  • SG Altenburg, 16.05.2019 - S 10 R 678/18

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit aus der

    Nach den vom Bundessozialgericht entwickelten Grundsätzen muss sich der Kläger sozial zumutbar auf all diejenigen Tätigkeiten verweisen lassen, die zu den Facharbeiterberufen und den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen gehören oder die eine echte, d. h. über eine bloße Einweisung und Einarbeitung hinausgehende, betriebliche Ausbildung von wenigstens drei Monaten Dauer erfordern oder wegen ihrer Qualität tariflich wie sonstige Ausbildungsberufe bewertet werden, wenn er dazu gesundheitlich imstande und beruflich fähig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. BSG, Urteil vom 17. November 1987 - 5b RJ 10/87; BSG, Urteil vom 27. April 1989 - 5 RJ 29/88).
  • BSG, 28.12.2010 - B 2 U 7/10 BH
    Auch ein solcher Verstoß gegen § 136 Abs. 1 SGG (vgl dazu BSG SozR Nr. 79 zu § 128 SGG; BSG SozR 1500 § 136 Nr. 8; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 152) ist bei Durchsicht der Entscheidung des LSG nicht zu erkennen.
  • BSG, 21.09.1988 - 5 RJ 31/88
    Dafür, daß der Versicherte die "gesetzliche Lohnhälfte" des § 1246 Abs. 2 Satz 1 RVO noch verdienen kann, spricht in der Regel eine Vermutung, wenn der Versicherte noch vollschichtig eine zumutbare Verweisungstätigkeit iS des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO ausüben kann (BSG 17. November 1987 - 5b RJ 10/87 - BSG SozR Nr. 3 zu § 1246 RVO; SozR 2200 § 1246 Nr. 60).
  • BSG, 28.06.2007 - B 2 U 72/07 B
    Zum Mindestinhalt eines Urteils gehört die Angabe der angewandten Rechtsnormen und der für erfüllt bzw nicht gegeben erachteten Tatbestandsmerkmale sowie der dafür ausschlaggebend gewesenen tatsächlichen und rechtlichen Gründe (vgl BSG SozR 1500 § 136 Nr. 8 und SozR 2200 § 1246 Nr. 152).
  • BSG, 22.05.2002 - B 8 KN 24/01 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Bezeichnung von Rechtsfragen

  • LSG Hessen, 30.05.2017 - L 2 R 381/15
  • LSG Hessen, 12.10.2005 - L 4/12 RJ 91/02
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2003 - L 12 RI 45/97

    Weitergeltung bereits aufgehobener Vorschriften des Sozialrechts; Rente wegen

  • BSG, 11.09.1991 - 5 RJ 94/89

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren Ausübung

  • BSG, 13.01.2022 - B 5 R 292/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.11.2003 - L 12 RI 24/97

    Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ; Berufsunfähigkeit bei

  • BSG, 27.05.1997 - 2 BU 56/97

    Vorliegen eines als Arbeitsunfall entschädigungspflichtigen Wegeunfalls -

  • BSG, 08.02.2010 - B 2 U 299/09 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2004 - L 12 RI 18/01
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2004 - L 12 RI 6/99
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